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IPPC-Verpackungen

IPPC-Standard  wurde im Rahmen der Einfuhrbestimmungen vieler Länder eingeführt. Hauptanliegen ist der Schutz der einheimischen Wälder gegen die Einschleppung von Holzschädlingen.

Zur Vermeidung unterschiedlicher Einfuhrbestimmungen in den Ländern hat die International Plant Protection Convention (IPPC), eine untergeordnete Organisation der Food and Agriculture Organisation (FAO) der UN, für die internationale Versendung von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures) – Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade – erlassen.

Wir erläutern hier aus der ISPM 15 – Norm die wichtigsten Merkmale wie folgt:

Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. In Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU sind davon ausgenommen:  Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm

Die Behandlung der Verpackung (Holz oder Fertigware) erfolgt nach den anerkannten Maßnahmen, welche in der ISPM 15 geregelt sind.

Man unterscheidet:

  • Hitzebehandlung (HT-heat treatment)
    Bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten erfolgt eine technische Trocknung (Ofentrocknung).

Unsere Produkte bzw. verwendeten Holzteile werden ausschließlich nach diesem Prinzip für IPPC-Ware behandelt.    

  • Chemische Druckimprägnierung (CPI)
    Wird nur anerkannt, wenn die zuvor genannten Anforderungen des HT erfüllt werden.
     
  • Begasung mit Methylbromid (MB)
    In Abhängigkeit von Konzentration, Dauer und Temperatur

Für die Markierung der Verpackung mit IPPC-Merkmal  muss die Kennzeichnung an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein.

Die Kennzeichnung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Länderkennung nach ISO 3166 (z.B. DE für Deutschland)
  • Kennung der Region (z.B. TH für Thüringen)
  • Registriernummer, welche durch das regionale Pflanzengesundheitsamt des Verpackungsmittelproduzenten, dem Verpacker oder Versender vergeben wird
    (einmal vergebene Nummer, beginnend mit 49….)
  • Angabe der vorgenommenen Behandlungsmethode per Kürzel (HT, MB)

Die Einhaltung dieses IPPC-Standards gemäß ISPM 15 wird jährlich durch das jeweils regionale Pflanzengesundheitsamt kontrolliert und bestätigt.

Die uns zugewiesene Registriernummer von der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, lautet:

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